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Monat: September 2020

IAB-TCF 2.0: Neuerungen, Einschränkungen und… Fragen

Das Ziel des Transparency Consent Frameworks ist es, alle Akteure der Online-Werbebranche dazu zu bringen, auf die gleiche Art Nutzereinwilligungen zu sammeln und zu übermitteln. Das „TCF“ verspricht in seiner neuen Version mehr Flexibilität für Unternehmen und mehr Transparenz für Nutzer. Aber werden diese Versprechen auch eingehalten?

Es ist endlich geschafft: Nach mehrmaligem Verschieben macht die erste Version des Transparency Consent Frameworks (TCF) am 30. September 2020 Platz für Version 2.0. Das vom Interactive Advertising Bureau (IAB) verfasste TCF möchte die Sammlung und Übermittlung der Nutzereinwilligungs-Informationen über die gesamte Auslieferungskette hinweg standardisieren. Jeder ist also betroffen: Herausgeber, Werbetreibende und natürlich die AdTech-Anbieter. Das TCF zu befolgen bedeutet für die Herausgeber (die andernfalls nicht mehr in der Lage sind, ihr Werbeinventar zu deklarieren), eine Consent Management Plattform (CMP), die mit dieser zweiten Version des TCF konform geht und als solche auch vom IAB anerkannt wird, einzurichten.

Aber warum eine zweite Version des TCF?

Ein erster Teil der Antwort steckt in den angekündigten Neuerungen. Hier sind 3 von ihnen:

  • Die Zahl der angebotenen Verwendungszwecke („Purposes“) steigt von 5 auf 12 (unter Auslassung einiger Feinheiten). Das Ziel:  mehr Flexibilität und Präzision beim Definieren des Grunds einer Datenerfassung bieten. Es ist dabei zu beachten, dass diese Verwendungszwecke, wenn sie dem Nutzer mitgeteilt werden, in „Stapeln“, den sogenannten „Stacks“, zusammengefasst sein können. Insgesamt ermöglicht die zweite Version des TCF den Herausgebern eine präzisere Konfigurierung. Sie können so für jeden Verwendungszweck und für jeden Partner die autorisierte Datenverarbeitung individuell einschränken.

 

  • Die zweite Version des TCF führt den Begriff des berechtigten Interesses (erklärt auf Seite 34 des verlinkten PDFs) ein. Mit ihm kann ein Herausgeber für einige Verwendungszwecke standardmäßig auf der Basis seines berechtigten Interesses die Nutzereinwilligung als gegeben betrachten. Der Nutzer kann sich dem entgegenstellen, was dann der gesamten Auslieferungskette mitgeteilt wird. Das Nichtvorhandensein der Berücksichtigung des berechtigten Interesses war bisher als einer der Hauptmängel des TCF erachtet worden.

 

  • Das TCF 2.0 möchte dem Nutzer eine transparente Einwilligungs-Verwaltung und eine zugleich ganzheitliche sowie detaillierte Kontrolle der erteilten Autorisationen ermöglichen. Aus diesen Gründen legt das TCF sehr genau fest, wie die Nutzereinwilligung vonstatten gehen soll. Die zusammengefassten Verwendungszwecke (die berühmten Stacks) müssen auf dem ersten Bildschirm, die detaillierten Verwendungszwecke auf dem zweiten und die Liste der Anbieter auf dem dritten Bildschirm angezeigt werden. Obwohl es nicht verpflichtend ist, direkt auf dem ersten Bildschirm einen „Alles ablehnen“-Button einzubinden, empfiehlt das IAB dennoch mit Nachdruck ein Modell mit zwei Call-to-Actions, beispielsweise „Alles akzeptieren“ und „Konfigurieren“. Was dieses Thema betrifft, so möchte das IAB sich den Empfehlungen der nationalen Instanzen anpassen – also im Falle Deutschlands des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

 

Die große Neuerung des TCF 2.0: Google hat es angenommen

Soweit zu den hauptsächlichen Neuerungen, die vom IAB hervorgehoben werden. Sich damit zufrieden zu geben, würde allerdings bedeuten, die andere große Neuerung des TCF 2.0 zu vergessen: seine Billigung von Google, das an der Ausarbeitung der neuen Version des Frameworks beteiligt war. Dies war bei der ersten Version noch nicht der Fall und somit ließ sich das TCF 1.0 mit Gesetzen vergleichen, die mangels Durchführungsverordnung ohne Wirkung bleiben… Es ist in der Tat schwierig, einen Markt zu standardisieren, wenn der Hauptakteur nicht mit an Bord ist.   

Kann man daher nun sagen, dass alles besser wird? Dass der Dialog rund um Nutzereinwilligungen zwischen Akteuren der Online-Werbebranche nun reibungslos ablaufen wird? Nicht so ganz. Und das hat mehrere Gründe.

Umsetzung des TCF 2.0: der Teufel steckt im Detail

Auch wenn Google das TCF 2.0 gebilligt hat, versteckt sich der Teufel, wie so oft, im Detail. Falls ein Herausgeber, um mit Google zu arbeiten, auf eine mit dem TCF konforme CMP (Consent Management Platform) zurückgreifen muss, muss er dabei auf mehrere Punkte aufpassen. Zum Beispiel darauf, dass die Verbreitung von Werbung durch Google nicht durchführbar ist, falls ein Nutzer dem ersten Verwendungszweck (Speichern von Informationen auf einem Gerät) nicht zugestimmt hat. Es sind ebenfalls Unstimmigkeiten zwischen Googles Erwartungen und den von einem Herausgeber auf die Verwendungszwecke angewandten Einschränkungen möglich. Zu all dem gesellt sich Googles TCF-Implementierung, die kontroverse Debatten ausgelöst hat.

Auf der Herausgeber-Seite ist man ebenfalls noch nicht in Feierlaune. In erster Linie, weil die mit dem TCF 2.0 verbundenen Fristen Teams, vor allem im Sommer, unter Stress gestellt haben. Diese Fristen weisen keinerlei Rückwärtskompatibilität mit der ersten Version auf und sind zudem häufig nicht mit den als übermäßig komplex eingestuften technischen Vorgaben vereinbar.

TCF 2.0: Leichter verständliche Nutzereinwilligungen für den Otto Normalverbraucher?

Ein weiterer Vorwurf: die Nutzererfahrung. Das IAB ist in seinen Vorgaben sehr, sehr weit gegangen und hat selbst die Texte, die bei den verschiedenen Etappen der User Journey angezeigt werden müssen, in mehreren Sprachen verfasst. Texte, deren eventuelle Anpassungen, die dem IAB vorzulegen sind, Zeit erfordern. Vor allem ist das durch das TCF festgelegte UX nicht immer leicht mit den Lösungen vereinbar, die Herausgeber bisher für sich genutzt haben.

Bleibt DIE Frage: Falls die Online-Werbebranche, trotz der Umsetzungsschwierigkeiten, davon profitiert, sich für die Erfassung und Übermittlung der Nutzereinwilligungen nach einem einheitlichen Protokoll zu richten, was ist für die Nutzer drin?  Anders gesagt, macht die aus der Einführung des TCF 2.0 resultierende Nutzererfahrung, die man bereits bei der Erneuerung der Einwilligungs-Bildschirme erkennen kann, die angebotenen Optionen für den Otto Normalverbraucher tatsächlich verständlicher? In ein paar Monaten werden wir dank der Analyse der Besucher-Statistiken der Präferenzzentren mehr wissen…

Entscheiden Sie sich für unseren TrustCommander, die vom IAB genehmigte CMP, um das TCF 2.0 umzusetzen.

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